CSSF aktualisiert AML/CFT-Markteintrittsfomular: Was Fonds und IFMs wissen müssen
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) hat gezielte Aktualisierungen des AML/CFT-Markteintrittsformulars (MEF) eingeführt, um die Erhebung standardisierter Informationen zu Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken (ML/FT) zu optimieren. Das MEF bleibt verpflichtend für Fonds, die zugelassen sind oder zugelassen werden (einschließlich ELTIFs, unabhängig von ihrem AIF-Typ), sowie für Investmentfondsmanager (IFMs), die von der CSSF für AML/CFT-Zwecke zugelassen, registriert und beaufsichtigt sind oder werden. Die Änderungen präzisieren, wann das Formular eingereicht werden muss und welche Informationen erforderlich sind, während gleichzeitig die Erwartungen an Governance und rechtzeitige Einreichung verstärkt werden.
Wann eine Einreichung erforderlich ist
Die CSSF hat bekräftigt, dass das MEF nur im Zusammenhang mit bestimmten “übergeordneten Anträgen” eingereicht werden muss.
- Für Fonds wird die Einreichung bei Zulassung ausgelöst, einschließlich Zulassung oder Registrierung unter einem europäischen Label wie ELTIF, EuSEF oder EuVECA.
- Fonds müssen auch bei Hinzufügung von Teilfonds einreichen, jedoch nur, wenn der neue Teilfonds einen neuen Initiator, einen neuen Gründer einführt, für eine begrenzte Anzahl von Anlegern konzipiert ist oder eine zusätzliche oder neue Art von Investition mit sich bringt.
- Für ELTIFs, die keine Teil-II-OGAWs, SIFs oder SICARs sind, ist eine Einreichung bei Meldung einer Änderung von Manager(n) oder Direktor(en) oder Änderungen des “RR” oder “RC” erforderlich.
- Für IFMs ist eine Einreichung bei Zulassung, bei Änderung einer qualifizierten Beteiligung und bei Registrierung als AIFM gemäß Artikel 3 des AIFM-Gesetzes erforderlich.
Diese übergeordneten Anträge definieren den Umfang der Verpflichtung, und das MEF muss parallel zum zugrunde liegenden Antrag eingereicht werden.
Wer für das MEF verantwortlich ist
Die Verantwortung für die Initiierung und Einreichung des AML/CFT-MEF liegt beim “responsable du contrôle du respect des obligations professionnelles” (RC) oder beim “responsable du respect des obligations professionnelles” (RR) des Fonds oder IFM. Obwohl diese Rollen die Fertigstellung des MEF innerhalb der eDesk-Umgebung einem anderen Mitarbeiter oder einem Dritten zuweisen können, behalten RC und RR die endgültige Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einreichung. Diese Governance-Struktur unterstreicht die Erwartung der CSSF, dass AML/CFT-Verantwortlichkeiten auf der angemessenen Seniorität- und Aufsichtsebene verankert bleiben.
Entfernung der Abschnitte Portfoliomanager und Anlageberater
Eine wesentliche Änderung mit Wirkung zum 23. September 2025 ist die Entfernung der Abschnitte Portfoliomanager und Anlageberater aus dem AML/CFT-MEF für zugelassene und registrierte IFMs. Diese Abschnitte wurden automatisch aus jedem MEF entfernt, das sich zu diesem Datum im Entwurfs- oder Wiedereröffnungsstatus befand, auch wenn es zuvor ausgefüllt wurde. Sie bleiben nur für MEFs sichtbar, die sich vor dem 23. September 2025 im geschlossenen Status befanden. Die praktische Auswirkung ist ein schlankeres Formular für IFMs in Zukunft und die Notwendigkeit, sich bewusst zu sein, dass historische Entwürfe anders aussehen können als aktuelle Vorlagen.
Rechtzeitigkeit und Ordnung: Entwürfe älter als ein Jahr
Die CSSF erwartet eine proaktive Überwachung aller initiierten, aber nicht eingereichten MEFs. Entwürfe, die länger als ein Jahr liegen bleiben, sollten nicht inaktiv bleiben. Die Erwartung ist klar: Entweder das Formular fertigstellen und einreichen oder löschen. Dies ist eine Erinnerung daran, dass die AML/CFT-Aufsicht das Lebenszyklusmanagement regulatorischer Einreichungen umfasst, nicht nur die anfängliche Dateneingabe.
Nur bei Auslösung einreichen
Die CSSF betont, dass Unternehmen ein AML/CFT-MEF nur einreichen sollten, wenn ein auslösender übergeordneter Antrag vorliegt. Dies hilft, unnötige Einreichungen zu vermeiden und den Fokus auf Ereignisse zu richten, die für die AML/CFT-Risikobewertung wesentlich sind, wie Änderungen in Governance, Kontrolle, Anlegerprofil oder Anlagestrategie.
Praktische nächste Schritte
Unternehmen sollten ihre internen Auslöser und Arbeitsabläufe erneut bestätigen, damit ein MEF parallel zu jedem übergeordneten Antrag vorbereitet und eingereicht wird. RCs und RRs sollten überprüfen, dass Verantwortlichkeiten in eDesk klar zugewiesen sind, dass Entwurfsformulare regelmäßig überprüft werden und dass alle Altentwürfe, die älter als ein Jahr sind, gelöst werden. Angesichts der Entfernung der Abschnitte Portfoliomanager und Anlageberater für IFMs sollten Compliance-Teams sicherstellen, dass ihre Vorlagen, Checklisten und internen Leitfäden aktualisiert werden, um die aktuelle Formularstruktur widerzuspiegeln.
Wo Sie Unterstützung finden
Für operative Details zur Verwendung des eDesk-Portals sollten Unternehmen den Benutzerleitfaden konsultieren. Die FAQ bieten zusätzliche Klarheit zu bestimmten Szenarien, die während der Fertigstellung und Einreichung auftreten können. Informationen zum Erstellen von Benutzerkonten sind im unteren Bereich der eDesk-Portal-Homepage verfügbar. Diese Ressourcen unterstützen sowohl Ersteinreicher als auch Unternehmen, die Änderungen an Zulassungen, Registrierungen oder Governance verwalten.
Fazit
Die Aktualisierungen der CSSF straffen die Ausrichtung zwischen AML/CFT-Aufsicht und wichtigen Lebenszyklusereignissen von Fonds und IFMs, reduzieren unnötige Datenerhebung für IFMs und verstärken Verantwortlichkeit und Rechtzeitigkeit. Durch Kalibrierung ihrer Prozesse an die definierten übergeordneten Anträge, Sicherstellung der RC/RR-Aufsicht und Bereinigung alter Entwürfe können Fonds und IFMs Erwartungen effizient erfüllen und gleichzeitig eine robuste AML/CFT-Governance aufrechterhalten.
Tiefer eintauchen
- CSSF Communiqué ¦ Mitteilung zur Aktualisierung des eDesk-Verfahrens: AML/CFT-Markteintrittsfomular (Fonds und IFMs) ¦ Link